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Umfrage3

Kennzeichnungspflicht für Altholz in Produkten aus Verbraucherschutzgründen

Bitte nehmen Sie sich zur Beantwortung der folgenden drei Fragen Zeit die vorangestellten Texte vorab zu lesen. Das ist für die Beantwortung der Fragen als Information für Sie sehr wichtig. Herzlichen Dank.


Die deutsche Gesetzgebung für die Produktion deutscher Produkte setzt gerade im Hinblick auf Umweltschutz und Verbraucherschutz vielfach europaweit oder weltweit Maßstäbe.


So ist beispielsweise unsere Altholzverordnung die schärfste Verordnung ihrer Art zum Schutz der Verbraucher europaweit.


Als Altholz bezeichnet man sozusagen gebraucht Hölzer in alten Produkten aus z. B. Bauabrissen , Sperrmüll, gebrauchte oder kaputte Paletten usw. Diese Altholz ist ein wertvoller quasi „Second-Hand-Rohstoff“ und wird kaum mehr wie früher meist in der Müllverbrennung entsorgt, sondern in Sortieranlagen getrennt und nach Altholz Gruppen (AI bis AIV) an Abnehmer verkauft. Diese verwenden den „Second-Hand-Rohstoff entweder stofflich oder energetisch. Das heißt es werden entweder neue Produkte hergestellt oder das Altholz wird zur Energiegewinnung verwertet. Unsere Altholzverordnung regelt nun genauestens welches Altholz wie und auch in welcher Produktionsschiene oder Heizanlage in Deutschland verwertet werden darf.
Das hängt ab vom Grad der Verschmutzung dieses Holzes. Also ob es z.B. alte Türrahmen sind die mit Farben oder Lacken oder Stoffen lasiert sind die Gesundheitsschädlich sind oder heute gar nicht mehr zugelassen sind. Bei der Verbrennung des Holzes werden wegen dieser Verunreinigungen Schadstoffe freigesetzt die auch gesundheitsschädlich sind, wie z. b. die alten – heuet nicht mehr zugelassenen Holzschutzmitteln früherer Tage. 
Bei uns ist in unserer Gesetzgebung also streng geregelt welches Altholz in welcher Verbrennungsanlage verfeuert werden darf. Achtung: in Privaten Haushalten ist das verfeuern von Altholz generell (aus Gesundheitsgründen) nicht erlaubt.


In der Stofflichen Verwertung – das wichtigste Beispiel sind Platten ist die deutsche Altholzverordnung besonders streng: bei uns darf kein Altholz in deutschen Platten verwendet werden. Auch dies aus gesundheitlichen Gründen. Wer will auch schon in seinem Haus, oder in kommunalen Kindergatten Platten einbauen die Schadstoffe ausgasen?


In Deutschland hergestellte (!) Platten sind also altholzfrei.


Leider bezieht sich aber die deutsche Altholzverordnung nicht auf Importplatten. S kann es also sein, dass man Billigimportplatten im Handel oder Baumarkt kauft die durchaus Schutzmittelbelastet sein können, das sie einen hohen Altholzanteil enthalten können.
Nähere Informationen zur Schutzmittelbelastung im Altholz gibt es bei den Landesämtern für Umweltschutz.


Gerade Allergiker oder Familien mit Kleinkindern gehen auf Nummer sicher wenn sie in Deutschland hergestellte Platten kaufen- dank unsere sehr strenge Altholzverordnung.


Nur: wie erkennen sie das? Auf vielen Plattenwerkstoffen ist weder kenntlich „Made in Germany“ (wird das überprüft?) und es darf laut EU-Kommission auch nicht geworben werden mit „Deutsche Platten- ohne Altholz“. Das haben vor einiger Zeit deutsche Plattenhersteller versucht, was ihnen aus EU-wettbewerbsrechtlichen Gründen verboten wurde.


Holz von Hier wird Ihnen bis Ende des Jahres unter der Rubrik „Verbraucherschutz“ (wir noch eingefügt) nähere Informationen aus Umfragen geben, die wir unter den deutschen Plattenherstellern durchführen möchten. Wir werden ihnen hier auf der Verbraucherinfoseite auch die deutschen Produkte nennen die altholzfrei sind.


Danke fürs Lesen der Infos und nun zu den Fragen:



Danke fürs Lesen der Infos und nun zu den Fragen:
1. Sollte es aus Verbraucherschutzgründen eine Kennzeichnungspflicht für Altholz in Platten geben, die auch für in Deutschland nicht hergestellte sondern nur gehandelte Produkte gilt? (eigentlich ist das ein Fall der EU-weit angegangen werden muss, aber man kann ja einmal eine Frage stellen).
bitte auswählen ...janeinwäre zu überlegen


2. Sollte es aus Verbraucherschutzgründen doch möglich sein in der Werbung die Qualität der Produkte kenntlich zu machen z. B. durch „Deutsche Platten – ohne Altholz“? (eigentlich ist das ein Fall der EU-weit angegangen werden muss, aber man kann ja einmal eine Frage stellen).
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3. Sollte gerade bei öffentlichen Bauten wie Kindergärten oder Schulen, aus Verbraucher-schutzgründen auf die Verwendung deutscher Platten in Ausschreibungen geachtet werden?
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